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Fehlzeiten

An alle Eltern unserer Schulkinder!

Melden Sie Ihr Kind bitte stets vor Beginn des Unterrichts krank.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Krankmeldung über unsere Verwaltungs-App Sdui.
  2. Telefonische Benachrichtigung morgens am ersten Fehltag und an allen weiteren Fehltagen (Anrufbeantworter).
  3. Schriftliche Benachrichtigung per E-Mail morgens am ersten Fehltag und an allen weiteren Fehltagen.

Bei einer auffallenden Häufung von Fehltagen oder länger anhaltenden Schulversäumnissen kann ein ärztliches Attest von der Schule eingefordert werden.

In Einzelfällen (bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder begründeten Zweifeln an der Krankheit des Kindes) kann von der Schulaufsicht eine allgemeine Attestpflicht ausgesprochen werden.

Fehltage direkt vor Beginn / im Anschluss von Schulferien

Die Schulleitung ist darüber hinaus verpflichtet, intensiver auf Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern unmittelbar vor und im Anschluss an Schulferien zu achten und sicherzustellen, dass die Fehlzeiten seitens der Eltern entsprechend § 43 Absatz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ordnungsgemäß entschuldigt werden.
Direkt vor oder nach den Ferien benötigen wir wegen des hier grundsätzlichen Beurlaubungsverbotes in jedem Fall ein ärztliches Attest, wenn Ihr Kind wegen Krankheit fehlen sollte.
Prinzipiell ist die Schule berechtigt bei begründeten Zweifeln, ob ein Kind aus gesundheitlichen Gründen fehlt, ein (amts-)ärztliches Gutachten einzuholen.
Eine Ausnahme vom Beurlaubungsverbot ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Ferien zu verlängern.
Zuwiderhandlungen muss die Schule der Schulaufsicht melden, mit der Folge, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann.